Die seit Jahrzehnten genutzte Stoffgruppe der PFAS ist nun auch in den Fokus der breiten Öffentlichkeit und der Gesetzgeber gerückt. Nach und nach erhärten sich die wissenschaftlichen Erkenntnisse, dass PFAS gesundheitsschädlich sind und in den Zusammenhang mit diversen Erkrankungen gebracht werden. Es gibt daher weltweit bereits eine Vielzahl an Regulierungen zu einzelnen PFAS-Gruppen; zahlreiche Beschränkungen weiterer PFAS-Stoffe wurden auf den Weg gebracht. Auch aufgrund neuer Rechtsentwicklungen in den USA mit ersten Sammelklagen und Vergleichszahlungen in Milliardenhöhe hat sich das Bewusstsein in Europa verändert. Neues Schadenpotenzial birgt die im Jahr 2023 neu eingeführte EU‑Verbandsklage. Es sollte ferner beobachtet werden, wie der EU‑Gesetzgeber mit dem Gesetzesvorschlag aus dem Jahr 2023 zum vollständigen Verbot aller PFAS umgehen wird.
PFAS als Stoffgruppe
Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) sind eine Gruppe von schätzungsweise mehr als 10.000 verschiedenen Chemikalien nicht natürlichen Ursprungs. Chemisch betrachtet handelt es sich um organische Verbindungen aus Kohlenstoffketten verschiedener Länge, bei denen die Wasserstoffatome vollständig oder teilweise durch Fluoratome ersetzt sind, d. h. jede Substanz, die mindestens ein vollständiges fluoriertes Methyl‑(CF3)- oder Methylen‑(CF2)-Kohlenstoffatom (ohne daran gebundenes H/Cl/Br/I‑Atom) enthält.1 Die Bindung zwischen Kohlenstoff und Fluor ist hierbei so stabil, dass sie sich nur mit höchstem Energieaufwand (z. B. Hochtemperaturverbrennung) lösen lässt.
Die Besonderheit der Stoffe liegt u. a. darin, dass sie besonders wasser‑, schmutz- und fettabweisend sind. Dazu kommt die thermische Stabilität bei Extrembedingungen, z. B. extremen Temperarturen. PFAS sind persistent und bioakkumulierend, d. h., sie reichern sich in Pflanzen und im menschlichen Organismus an.
PFAS kommen in einer Vielzahl von Alltagsprodukten vor, wie Textilien, Antihaftbeschichtungen, Papierbeschichtungen, Kosmetika. Außerdem werden PFAS in Feuerlöschschäumen (AFFF – Aqueous Film Forming Foam, gesprochen: A3F), Klimaanlagen und vielen Medizinprodukten verwendet.
Die besonderen Eigenschaften der Stoffgruppe stellen sich im Hinblick auf die Verbreitung in der Umwelt problematisch dar. PFAS gelangen durch eine Vielzahl von Wegen in die Umwelt und sind bereits jetzt weltweit fast überall nachweisbar. Insbesondere bei der Entsorgung gelangen PFAS in die Umwelt und hierdurch in den Wasserkreislauf. Neben Betriebsgeländen von PFAS-Herstellern sind typische PFAS-Hotspots Gelände, auf denen Feuerlöschschäume benutzt wurden, z. B. Übungsflächen der Feuerwehr auf Flughäfen. Nach Recherchen des Journalistennetzwerks „Forever Pollution Project“ gibt es in Europa ca. 23.000 kontaminierte Standorte, an denen PFAS nachgewiesen wurden.2
Der Mensch nimmt PFAS insbesondere über Wasser und die Nahrung auf. PFAS stehen im Verdacht, diverse Krankheiten auszulösen, beispielsweise bestimmte Krebsarten, Leber- und Schilddrüsenerkrankungen, erhöhte Cholesterinwerte sowie geringeres Geburtsgewicht bei Kindern.3 Ein direkter Zusammenhang zwischen der Aufnahme von PFAS und einer bestimmten Erkrankung ist (noch) nicht erwiesen. Dies ist bisher der Hauptunterschied zu Asbest.
Regulierung und Verbote von PFAS in der EU
Weltweit gibt es bereits zahlreiche Regulierungen bezüglich einzelner PFAS, allerdings gibt es bisher keine einheitlichen Regelungen und Grenzwerte. Die folgende Liste der Regulierungen stellt eine Auswahl der bislang gültigen Gesetzgebung dar und ist nicht abschließend.
Stockholmer Übereinkommen und POP‑Verordnung
Das Stockholmer Übereinkommen4 über persistente organische Schadstoffe hat das ausdrückliche Ziel, bestimmte POP (persistent organic pollutants) zu eliminieren. Für die unter das Abkommen fallenden Stoffe gelten weltweit Verbots- und Beschränkungsregelungen. Hierunter fallen aus der Stoffgruppe der PFAS, mit einzelnen Ausnahmen für alternativlose Verwendung, PFOS (Perfluoroctansulfonsäure), PFOA (Perfluoroctansäure) und PFHxs (Perfluorhexansulfonsäure).5 Weitere Verbote bzw. Streichungen von Ausnahmen werden derzeit geprüft.
Diese Verbote werden durch die POP-Verordnung ((EG) Nr. 2019/1021)6 in Europäisches Recht umgesetzt. Anhang I der Verordnung enthält die Liste der verbotenen Stoffe. Das Verbot umfasst auch Gemische oder Erzeugnisse, die solche Stoffe enthalten. Anhang II enthält die Liste der Stoffe, die Beschränkungen unterliegen. Teilweise geht die POP-Verordnung über die Verpflichtungen des Stockholmer Übereinkommens hinaus. Es gibt Ausnahmen mit Übergangsfristen für alternativlose Verwendungen, z. B. implantierbare Medizinprodukte, Feuerlöschschäume.
Spezielle weitere EU‑Verordnungen bzw. Richtlinien befassen sich punktuell mit PFAS, darunter Verbote, Beschränkungen und Höchstwerte für Trinkwasser und Lebensmittel:
REACH-Verordnung ((EG) Nr. 1907/2006)7
In der REACH – (auch: EU‑Chemikalien)-Verordnung – gibt es punktuelle Regelungen zu PFAS. Sie unterscheidet zwischen einer Beschränkung, die die Verwendung des Stoffs verbietet, und der Aufnahme in die Kandidatenliste als „besonders besorgniserregender Stoff“. Letztere dürfen weiter hergestellt und verwendet werden.
Aus der Gruppe der PFAS gelten für folgende Stoffe „Beschränkungen“: perfluorierte Carbonsäuren (C9‑14 PFCAs), polyfluorierte Silane, PFHxa8 und PFOA (die bereits in der POP‑VO geregelt sind).
Folgende PFAS werden in der Kandidatenliste als „besonders besorgniserregender Stoffe“ aufgeführt:9 PFHpA, PFHxs, PFBS und GenX ((2,3,3,3-Tetrafluor‑2-(heptafluorpropoxy)propionsäure)
Die POP- und die REACH-Verordnung sind unabhängige Rechtsvorschriften, die beide parallel in der EU zu beachten sind. Es gilt jeweils die strengere Regelung. Daraus folgt, dass die Inverkehrbringens‑, Abfallbehandlungs- und Kennzeichnungsvorschriften der POP-Verordnung zu beachten sind. Weiterhin sind die Zulassungspflicht und die Mitteilungspflichten unter der REACH-Verordnung zu befolgen.
Trinkwasserrichtlinie ((EU) 2020/2184)10
Die Trinkwasserrichtlinie legt Grenzwerte für PFAS im Trinkwasser fest. Diese Richtlinie musste bis zum 12. Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden. Ab dem 13. Januar 2026 müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass das Trinkwasser den festgelegten Parameterwerten für PFAS entspricht. Ab diesem Zeitraum sind auch Wasserversorger verpflichtet, Trinkwasser hinsichtlich PFAS zu überwachen und müssen bei Überschreitung Maßnahmen ergreifen.
EU‑Verordnung 2022/238811
Diese Verordnung legt Höchstgehalte für bestimmte PFAS-Stoffe in Lebensmitteln fest. U. a. für PFOS und PFOA sind ab dem 1. Januar 2023 Höchstgehalte in verschiedenen Lebensmitteln, z. B. Eier, Fisch, Muscheln, Krebstiere, Fleisch und Wildfleisch, gültig.
Neue Gesetzesvorschläge
Beschränkungsvorschlag aller PFAS aus 2023 (REACH)12
Auf Initiative von Deutschland, Dänemark, den Niederlanden, Norwegen und Schweden wird eine umfassende Beschränkung aller PFAS vorgeschlagen, die die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von PFAS umfasst. Der Vorschlag folgt dem „Gruppenansatz“, d. h., die gesamte Gruppe der persistenten PFAS bzw. solche, die zu persistenten PFAS abbauen, wird erfasst, um eine „Regrettable Substitution“ (auch von aktuell noch nicht existenten Stoffen) zu vermeiden. Ausnahmen sollen nur möglich sein, wenn der Einsatz nach derzeitigem Stand unverzichtbar ist bzw. sozioökonomische Vorteile die Nachteile für Menschen und Umwelt überwiegen. Der Vorschlag wurde im Januar 2023 bei der ECHA eingereicht. Das sechsmonatige Konsultationsverfahren wurde im September 2023 beendet. Aktuell prüfen die Behörden der fünf Länder, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, sowie die unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüsse für Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analysen (SEAC) der ECHA die Kommentare.13 Sobald eine Stellungnahme der Ausschüsse feststeht, wird diese mit dem überarbeiteten Vorschlag und den Kommentaren an die EU‑Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann mit den EU‑Mitgliedstaaten über eine Beschränkung. (voraussichtlich 2025).14
Beschränkungsvorschlag Feuerlöschschäume (FFF) aus 2022
Die europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat im Januar 2022 einen Beschränkungsvorschlag für PFAS vorgelegt, die in Feuerlöschschäumen verwendet werden. Ziel ist es, das Inverkehrbringen, die Verwendung und die Herstellung aller PFAS in Feuerlöschschäumen nach sektorspezifischen Übergangsfristen zu verbieten. Des Weiteren wird der Einsatz der Chemikalien auf „flammbare Flüssigkeiten (Klasse 8 Feuer)“ beschränkt sowie Vorgaben zur Entsorgung und Kennzeichnung geregelt. Die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA haben die Bewertung des Vorschlags im Juni 2023 abgeschlossen und werden im nächsten Schritt den Verbotsvorschlag an die Kommission weiterleiten. Nach Ansicht der Ausschüsse ist ein Verbot die geeignetes Maßnahme.15 Dieser Vorschlag ist nicht in der von den fünf nationalen Behörden vorgeschlagenen umfassenderen PFAS-Beschränkung enthalten und läuft parallel zu diesem Vorschlag.
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle16
Dieser Vorschlag verschärft die Anforderungen an in Verpackungen enthaltenen Stoffen, indem eine Beschränkung für das Inverkehrbringen von Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen und PFAS oberhalb bestimmter Schwellenwerte enthalten, eingeführt wird. Hierüber haben der Ratsvorsitz und die Vertreter des Europäischen Parlaments am 4. März 2024 eine vorläufige politische Einigung erzielt.17
Regulierung und Verbote von PFAS in Deutschland
Für Deutschland gelten alle o. g. Gesetzgebungen aus internationalen Übereinkommen und EU‑Recht. Demenentsprechend gelten die übergeordneten Verpflichtungen aus EU‑Verordnungen bzgl. PFAS unmittelbar in Deutschland. Lediglich die EU‑Trinkwasserrichtlinie war in deutsches Recht umzusetzen.
Trinkwasserverordnung
Einen Trinkwassergrenzwert für PFAS nach der Trinkwasserverordnung gab es in Deutschland bisher nicht. Dies wird sich ab 2026 ändern. (s. o. unter EU‑Recht).
Die Novellierung der deutschen Trinkwasserverordnung ist am 24. Juni 2023 in Kraft getreten ist. Es wurde lediglich der EU‑Grenzwert („Summe der PFAS“, 0,1 µg/l), der 20 PFAS umfasst, übernommen. Für vier spezielle Substanzen aus der PFAS-Gruppe (PFHxS, PFOS, PFOA, PFNA) legt die TrinkwV ab 2028 zusätzlich einen Grenzwert von 0,02 µg/l für die Summe aus diesen Verbindungen fest. Dieser Wert ist strenger als die von der EU vorgegebene Mindestanforderung.
Regulierung von PFAS in Frankreich
Die Europäischen Richtlinien im Zusammenhang mit PFAS wurden in französisches Recht umgesetzt, u. a. die Verordnung Nr. 2022‑1611 und ihre Durchführungsdekrete, die sich auf den Zugang und die Qualität des Trinkwassers beziehen.18 Der maximal zulässige PFAS-Gehalt in Wasser für den menschlichen Gebrauch tritt ab Januar 2026 in Kraft. Der Erlass 02/02/199819 regelt die zulässigen Emissionen von als umweltfreundlich eingestuften Anlagen (ICPE) und legt Grenzwerte für die PFOS-Konzentration im Wasser fest, das in die natürliche Umwelt eingeleitet wird.
Einige Abgeordnete haben ein Gesetz vorgeschlagen, das ein allgemeines Verbot von PFAS-Stoffen auf europäischer Ebene vorsieht. Das Gesetz hat folgende Ziele:
- Verringerung der Exposition der Bevölkerung durch das Verbot der Herstellung, des Imports, des Exports und der Vermarktung von PFAS-haltigen Produkten
- Anwendung des Verursacherprinzips, indem die Gebühren für die Wasserverschmutzung für Sanierungsmaßnahmen verwendet werden
- finanzielle Unterstützung für das Gesetz bereitstellen
Der Gesetzentwurf wurde in erster Lesung von der Nationalversammlung und dem Senat mit einigen Änderungen angenommen.20
Darüber hinaus führte die Regierung im April 2024 einen interministeriellen Aktionsplan ein, um:
- Methoden zur Messung von PFAS-Emissionen, Kontamination und Exposition zu entwickeln
- robuste Szenarien zur Expositionsbewertung zu erstellen
- Überwachungssysteme für PFAS-Emissionen in Wasser und Luft zu verstärken
- die europäische Zusammenarbeit zur Verringerung der mit PFAS verbundenen Risiken zu nutzen
- Innovationen und Suche nach Ersatzstoffen für PFAS in Industrieprodukten zu fördern
Frankreich geht mit diesen Maßnahmen über die europarechtlich geforderten Maßnahmen hinaus.
Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit PFAS
In verschiedenen europäischen Ländern wie Belgien, Schweden, Frankreich, Italien und den Niederlanden gab es bereits mehrere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit PFAS. Diese Klagen konzentrieren sich vorrangig auf Sachverhalte von kontaminiertem Trinkwasser in der Nähe von PFAS-Herstellern, Militärstützpunkten und Flugplätzen. Die Summen sind noch moderat, wobei erste hohe Vergleichssummen gezahlt wurden.
PFAS-Umweltschäden entstehen häufig an Böden, Grund- und Oberflächenwasser vornehmlich auf und in der Nähe von Flughäfen, Militärstützpunkten/Kasernen und in der Chemieindustrie.
Die Ursachen für PFAS-Schäden sind hauptsächlich Löscheinsätze und ‑übungen, Altlasten, Brandschäden, laufende Produktion, Bodenauf- und Abwassereinträge. Da das Bewusstsein für PFAS-Risiken wächst, besteht die Gefahr einer Zunahme von Gerichtsverfahren, ggf. auch in Form von europäischen Verbandsklagen.